18.12.2025
Dr. Beck – Presseabteilung
Baiersdorf, 18. Dezember 2025. Die Karl Höfner GmbH & Co. KG hat beim Insolvenzgericht Fürth Eigeninsolvenzanträge gestellt. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt. Das Gericht hat am 10.12.2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Karl Höfner GmbH & Co. KG ist ein traditionsreicher Musikinstrumentenhersteller mit Sitz in Baiersdorf und einer über 130-jährigen Geschichte. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist der Betrieb einer Instrumentenmanufaktur sowie der internationale Handel mit Streichinstrumenten, Streichbögen sowie Gitarren und Bässe. Die Instrumente werden in handwerklicher Tradition unter Einsatz moderner Qualitätsstandards hergestellt.
In ihrer heutigen gesellschaftsrechtlichen Struktur besteht die Karl Höfner GmbH & Co. KG seit Ende 2004, nachdem das Unternehmen im Rahmen eines Management-Buy-Outs neu aufgestellt wurde. In den vergangenen Jahrzehnten hat Höfner sein Exportgeschäft kontinuierlich ausgebaut und beliefert ausschließlich Geschäftskunden im B2B-Bereich. Mit seinem Produktsortiment erzielte das Unternehmen zuletzt einen Umsatz von rd. 6,5 Mio. €, wovon etwa 65 % auf das Exportgeschäft entfielen.
Wie viele Unternehmen in der Musikinstrumentenbranche ist auch die Karl Höfner GmbH & Co. KG von den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betroffen. Seit geraumer Zeit sind rückläufige Auftragseingänge zu verzeichnen. Insbesondere das Exportgeschäft hat sich deutlich abgeschwächt – unter anderem infolge veränderter Zollbedingungen und der US-Zollpolitik. Darüber hinaus ist die weltweite Nachfrage an Musikinstrumenten aufgrund der angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage deutlich zurückgegangen.
Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsleitung bereits Gespräche mit potenziellen Investoren aufgenommen und erste Sanierungsschritte eingeleitet. Der Umsatzrückgang führte jedoch zu einer Finanzierungslücke, die kurzfristig nicht geschlossen werden konnte. Zur nachhaltigen Sicherung des Geschäftsbetriebs und zur konsequenten Umsetzung der Sanierungsstrategie hat sich die Geschäftsleitung daher entschlossen, ein Insolvenzantrag zu stellen.
„Der Schritt war notwendig, um dem Unternehmen realistische Zukunftsaussichten zu eröffnen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit einem starken Partner die Marke Höfner zukunftsfähig aufzustellen und den Geschäftsbetreib sowie die Arbeitsplätze langfristig zu sichern“, erklärt Klaus Schöller, Geschäftsführer des Unternehmens.
„Unser vorrangiges Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb der Karl Höfner GmbH & Co. KG in den nächsten Wochen zu stabilisieren. Gemeinsam mit den Verfahrensbeteiligten werden wir Verhandlungen führen, um alle Optionen zur Neuausrichtung zu prüfen und Investoren für eine langfristige Sicherung des Betriebs vor Ort zu finden“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Hubert Ampferl.
Die Gehälter der Mitarbeiter sind für die Monate Dezember bis Februar durch das Insolvenzgeld über die Bundesagentur für Arbeit abgesichert. Durch die Abdeckung der Lohnkosten bietet das Insolvenzverfahren besondere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Fortführung in den nächsten Monaten, die die Erfolgsaussichten der bereits eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen unterstützen.
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Tel.: 0911/9511285-0 | Fax: 0911/9511285-10 | E-Mail: advo@ra-dr-beck.de
Dr. Hubert Ampferl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Diplom-Betriebswirt (FH) ist Partner der Kanzlei Dr. Beck & Partner GbR. Er ist in ganz Bayern als Insolvenzverwalter tätig und hat sich in dieser Funktion auf die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen spezialisiert.